Sicherheit an der Piste
Sicherheit an der Piste
Sicherheit an der Piste
Seit der Saison 2001/2002 sind die Kameraden der Bergwacht Scheibe-Alsbach in den ganzen Wintermonaten in der Skiarena Silbersattel tätig. Damit werden nicht mehr nur die Veranstaltungen des SV 08 Abt. Ski alpin abgesichert, sondern es sind auch an den Wochenenden und Feiertagen Kameraden der Bergwacht in der Skiarena in Bereitschaft, um verletzten Skifahrern eine schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dabei gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Bergwacht, dem Team der Skiarena und den Ärzten vor Ort. Eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle in Suhl und den Kräften des Rettungsdienstes der REGIOMED-Kliniken (in Steinberg. + Neuhaus) ist damit garantiert.
Auch in diesem Jahr werden die Kameradinnen und Kameraden der Bergwacht-Bereitschaft Scheibe-Alsbach wieder in Steinach zu sehen sein und gemeinsam mit dem Team der Skiarena und den Ärzten MR W. Möller, Frau Dr. M. Stauch, Dr. med. L. Telzer und weiteren Bereitschaftsärtzten zur Sicherheit in Thüringens größtem und schneesicherstem Skigebiet beitragen.
(Autor: Leiter Bergwacht Konni Lutter)
FIS-Regeln für Ski und Snowboard
FIS-REGELN FÜR SKI UND SNOWBOARD
FIS-REGELN FÜR SKI UND SNOWBOARD
Anders als im Straßenverkehr existieren für die Piste keine gesetzlich festgelegten Regelungen. Als Maßstab für rücksichtsvolles Verhalten auf der winterlichen Piste dienen jedoch die FIS-Verhaltensregeln, die unter anderem vom Juristischen Beirat des Deutschen Skiverbandes (DSV) entwickelt wurden. Sie sind als Norm anerkannt und werden auch vor Gericht für die Urteilsfindung herangezogen.
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
SKI . BOARDEN . BIKEN . KLETTERN . NATUR
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